AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und zusammengehörigen
Leistungsorte zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
II. Vertragsabschluss, -partner, - haftung; Verjährung
2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag
(nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind die Wohnpark Jasmund GmbH & Co. Hotelbetriebs KG (nachfolgend kurz „Hotel“ genannt) und der Gast /
Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen und Auslagen aus dem Vertrag. Soweit im Folgenden der Begriff „Gast“ verwendet
wird, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den Auftraggeber, der für Dritte bucht.
2.3. Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 2 Jahren ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.4. Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch
Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räume entsprechend den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in
den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Gastes
entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen - auch während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel durch
Erstellung einer Zwischenrechnung - und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe (derzeit 8,12%) bzw. - bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist - in Höhe von 5,12% (BGB §288 (1))über dem Basiszinssatz zu verlangen bzw. der jeweils gültige Zinssatz aus dem
laufenden Jahr. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr erheben, basierend auf die aktuell geltenden
gesetzlichen Bestimmungen (§ 284 I BGB)
3.6. Das Hotel ist - bei Vertragsschluss oder danach - berechtigt unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine werden im Vertrag gesondert schriftlich vereinbart.
3.7. Bei unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber dem Hotel können diese nicht gegenüber den Hotelforderungen
aufgerechnet werden. Dies bedarf einer gesonderten Abrechnung. Unberührt hiervon bleiben Zahlungen des Hotels an Dritte,
sogenannte Auslagen.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast
vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in
Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anrechnen.
4.4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger
als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
4.5. Stornofristen auf gebuchte Leistungen:
30 – 21 Tage vor Anreise 30% Stornogebühren
20 – 11 Tage vor Anreise 60% Stornogebühren
10 – 1 Tag(e) vor Anreise 80% Stornogebühren
Anreisetag 90% Stornogebühren
eine kostenfreie Stornierung ist bis 31 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Bei Nichtanreise einer unbestätigten Buchung behält sich das Hotel vor, die gebuchte Unterkunft nach 18 Uhr anderweitig
zu vermieten. Sonderveranstaltungen (ggf. Feiertage) sind spezifisch deklariert.
V. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel
während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
wenn:
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks,
gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
· das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter und eventuell zugesagter Zimmer oder
Zimmertypen bzw. Zimmerkategorien.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.3. Die Rückgabe der Appartements muss am Abreisetag bis 10 Uhr und die Rückgabe der Hotelzimmer und Suiten bis 12 Uhr
erfolgen. Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt, kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
VII. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist
die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände sind
nicht versichert. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 3500,00 im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur
Anzeige gebracht hat.
7.4. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels.
7.6. Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
7.7. Post und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen
mögliche Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
7.8. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In
öffentlichen Räumen wie Restaurants, Tanzbar, Bar, Schwimmbadbereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden. Nicht
angemeldete Tiere unterliegen dem Haus- & Verweisungsrecht.
7.9. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis
von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden
Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Haftung des Kunden
8.1. Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Bei Veranstaltungen auch für die durch
Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachte Schäden.
8.2. Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.
IX. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der
Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Gesellschaft.
9.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

